Bußgeldkatalog

Auszug aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) gleich zu Beginn, in § 1 Absatz 1 StVO heißt es:

„Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme.“

Als Autofahrer kann man immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Sanktionen für Autofahrer sind im Bußgeldkatalog festgelegt.

Regeln funktionieren nur, wenn Verstöße gegen diese auch Konsequenzen nach sich ziehen. Entsprechend der in den obigen Verordnungen und Gesetzen aufgestellten Vorschriften, finden sich im Bußgeldkatalog zu den jeweiligen Verstößen Angaben zum erwartbaren Bußgeld, der Anzahl der Punkte in Flensburg sowie ein ggf. drohendes Fahrverbot.

Die wichtigsten Kategorien im Bußgeld- und Punktekatalog aus Flensburg sind:

  • Alkohol- und Drogenverstöße im Straßenverkehr
  • Geschwindigkeitsverstöße
  • Abstandsverstöße
  • Vorfahrtsverstöße
  • Rotlichtverstöße
  • Überholverstöße
  • Park- und Halteverstöße
  • Verstöße gegen die Vorschriften zum Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

Bußgeldrechner

In diesem Bußgeldrechner, zur Verfügung gestellt von der Internetseite www.bussgeldkataloge.de, können Sie schon vorab prüfen was Sie erwarten kann.

Bitte beachten Sie: Ebenso wie der Bußgeldkatalog selbst können die Ergebnisse des Rechners nur als allgemeiner Richtwert verstanden werden! Die Entscheidungsgewalt liegt letztlich stets bei der für die Ordnungswidrigkeit zuständigen Behörde. Sie darf grundsätzlich im Einzelfall von den Vorgaben im Bußgeld- und Punktekatalog abweichen, wenn dies unter Berücksichtigung der Umstände angemessen erscheint. Das bedeutet etwa auch, das Bußgeld kann am Ende höher sein, als der Bußgeldkatalog es festlegt.